Das derzeitige Konkursrecht ermöglicht es, sich relativ einfach finanzieller Verpflichtungen zu entledigen. Das bewusste Inkaufnehmen eines Konkurses – der missbräuchliche Konkurs – ist ein ernstzunehmendes Phänomen und verursacht allein im Kanton Zürich jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe. Um der missbräuchlichen Nutzung des Konkursverfahrens entgegenzuwirken, hat das Parlament diverse Gesetzes- und Verordnungsänderungen beschlossen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Im Folgenden werden einzelne Aspekte dieser Gesetzesrevision erläutert.
Mantelhandel
Im Sinne der langjährigen Rechtsprechung des Bundesgerichts wird die Nichtigkeit des «Mantelhandels» nun ausdrücklich ins Obligationenrecht aufgenommen. Ein Mantelhandel liegt vor, wenn Aktien oder Stammanteile einer Gesellschaft übertragen werden, die wirtschaftlich liquidiert ist. Bei begründetem Verdacht auf eine nichtige Übertragung von Gesellschaftsanteilen müssen die Handelsregister (HR) künftig die letzte verfügbare, unterzeichnete Jahresrechnung der Gesellschaft sowie ggf. den Revisionsbericht einfordern. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die Eintragung verweigert.
Opting-out
Die Möglichkeit für Schweizer KMU, unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Revision zu verzichten (Opting-out), ist weit verbreitet. Es besteht jedoch die Gefahr, dass ein Unternehmen auf eine Buchführung verzichtet, dadurch die finanzielle Situation nicht kennt und nicht rechtzeitig Sanierungsmassnahmen ergreift. Die Bestimmungen für das Opting-out werden verschärft: dieses kann nur noch für künftige Geschäftsjahre erklärt werden. Zudem ist vorgesehen, dass das HR-Amt eine Gesellschaft unter gewissen Umständen zur Erneuerung der Verzichtserklärung auffordern muss, einschliesslich der Einreichung der erforderlichen Belege, bspw. die letzte Jahresrechnung.
Informationsfluss
Dank einer zentralen Datenbank wird es künftig möglich sein, schweizweit nach im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen zu suchen. Die Öffentlichkeit kann mittels der Suchabfrage feststellen, ob eine Person bereits mehrmals in massgebender Funktion bei einem in Konkurs gegangenen Unternehmen mitgewirkt hat.
Quelle: EXPERT Info 3/2024