Ab dem 1. Januar 2025 sind 15.000 Unternehmen in Deutschland gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive der EU (CSRD) verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und durch Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Trewitax GmbH begleitet Sie bei der rechtskonformen Umsetzung dieser Anforderungen.
Die CSRD gilt stufenweise:
Konzernstrukturen können die Berichtspflicht ebenfalls auslösen, aber auch Außnahmen ermöglichen, sofern die Muttergesellschaft die Berichterstattung für den Konzern übernimmt.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung erhalten Sie im so genannten Nachhaltigkeitskompass (WPK) auf der Seite der Wirtschaftsprüferkammer Berlin EU Taxonomie-Verordnung - Wirtschaftsprüferkammer.
! Wir führen auch Prüfungen des Nachhaltigkeitsberichts von Unternehmen durch, deren Jahresabschluss und Lagebericht nicht von uns als Abschlussprüfer geprüft wurden !
Ihr Mehrwert:
Mit unserer maßgeschneiderten Unterstützung für den Mittelstand gestalten Sie Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient, transparent und zukunftsorientiert. Wir beraten und führen Sie rechtssicher durch die Flut an neuen regulatorischen Vorgaben.
Trewitax ist in der DACH-Region sowie durch unsere Mitgliedschaft bei Geneva Group International (GGI) weltweit vernetzt, ideal für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichts von grenzüberschreitenden Konzernen.