Lesezeit 01. Dezember 2022

Einstellung der heutigen Einzahlungsscheine

Ausgangslage
Per 30.9.2022 nimmt der Finanzplatz Schweiz die roten und orangen Einzahlungsscheine vom Markt. Ab diesem Zeitpunkt werden die jetzt noch gültigen Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet. Damit wird das Schweizer Zahlungssystem harmonisiert und die unterschiedlichen Zahlungsverfahren der Banken und der PostFinance werden vereinheitlicht und weiter digitalisiert.

Die Nachfolgeprodukte
Seit dem 30.6.2020 laufen die Umstellungen hin zur QR-Rechnung. Unternehmen, welche sich bis heute noch nicht damit befasst haben, wird empfohlen, sich umgehend mit der Bank und dem Softwareanbieter in Verbindung zu setzen.

Die Einzahlungsscheine werden von der QR-Rechnung abgelöst. Mit dem neuen Einzahlungsschein mit QR-Code werden alle relevanten Zahlungsinformationen zur Verfügung gestellt und damit entfällt die manuelle Erfassung im E-Banking. Der orange Einzahlungsschein wird durch die QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz ersetzt. Die QR-Referenz entspricht der bisherigen ESR-Referenz und dient dem einfachen Abgleich der Rechnung mit dem Zahlungseingang in der Buchhaltung. Die Nachfolgelösung für den roten Einzahlungsschein benötigt lediglich die QR-IBAN ohne die QR-Referenz. Leider bieten die QR-Rechnungen nicht die Möglichkeit, den Zahlungszweck wie bisher manuell bei der Zahlung anzupassen. Es ist jedoch weiterhin möglich, den Betrag und den Zahlungsempfänger abzuändern. Die bisher im E-Banking erfassten Daueraufträge sind darauf zu prüfen, ob sie auf das neue Zahlungsverfahren angepasst werden müssen.

Die Vorteile
Die Schweizer Finanzinstitute haben schon frühzeitig ihre Mobile- und E-Banking-Lösungen angepasst. Damit können die Rechnungsempfangenden bereits heute die Vorteile der QR-Rechnung nutzen. Die QR-Rechnungen können weiterhin auch am Schalter und am Automaten für das selbstständige Bezahlen von Rechnungen verwendet werden. Für Personen, die Rechnungen stellen und noch physisch versenden, vereinfacht sich das Ausdrucken und Versenden der Rechnungen inkl. Einzahlungsscheinen. Denn diese können nun direkt auf weissem Papier ausgedruckt werden, und es benötigt keine separaten Einzahlungsscheine mehr.

 
«In Kürze»
1. Ab dem 1.10.2022 werden orange und rote Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet.

2. Die alten Einzahlungsscheine werden durch die QR-Rechnung abgelöst.

3. Bisherige Daueraufträge und Zahlungsvorlagen müssen entsprechend geprüft und ggf. neu erfasst werden.

4. Mit den QR-Rechnungen kann weiterhin am Postschalter bezahlt werden.

EXPERTsuisse KMU Praxisinformationen 01/2022

Ihr Ansprechpartner

Dipl. Wirt.-Ing. Martin Klumpp

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater / Geschäftsführer / Partner