2 Minuten Lesezeit 28. Dezember 2022

Digitale Entwicklungen im Steuerbereich

Allgemeine Entwicklungen

Wie in vielen anderen Bereichen macht die Digitalisierung auch vor den Steuern keinen Halt. Im Bereich der natürlichen Personen ist es bereits verbreitet, dass die Steuererklärungen über die jeweiligen digitalen Portale der kantonalen Steuerbehörden eingereicht werden können, in einigen Kantonen sogar ohne Unterschrift. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, trat per 1. Januar 2022 das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich in Kraft (einige Artikel treten am 1. Januar 2024  in Kraft). Es regelt das elektronische Ver­ fahren in allen Steuerbereichen. Dabei  wurden mehrere Bundesgesetze insoweit an­ gepasst, als dass elektronische Verfahren  in Zukunft vorgesehen werden müssen.  Weiter kann der Bundesrat den Unternehmen eine elektronische Durchführung der  jeweiligen Verfahren vorschreiben. Anstelle  der Unterzeichnung soll eine elektronische  Bestätigung möglich sein. Die jeweilige Behörde hat die Authentizität und Integrität  der Daten sicherzustellen. 

Mehrwertsteuerportal

Das bisherige Onlineportal «ESTV Suisse­Tax» wurde vom neuen «ePortal» abgelöst. Das neue  Portal stellt neben vielen weiteren Services die elektronische Abrechnung der Mehrwertsteuer zur Verfügung. Neu gibt es bei der Onlineabrechnung der Mehrwertsteuer zwei Möglichkeiten. Mit «MWST­-Abrechnung pro» (mit Account) stehen nach einmaliger Registrierung alle Möglichkeiten für die elektronische Abrechnung der Mehrwertsteuer zur Verfügung. Bei der «MWST­-Abrechnung easy» (ohne Account) wird die Mehrwertsteuer über ein Gastlogin abgerechnet. Dazu benötigt es für jede Abrechnung eine Anmeldung mit einer Zwei­-Faktor-­Authentifizierung. Einige wichtige  Funktionen, wie z.B. die nachträgliche Einreichung von Korrekturabrechnungen oder Jahresabstimmungen sowie das Beantragen von Fristverlängerungen, werden nur bei der Benutzung von «MWST-­Abrechnung pro» bereitgestellt. Die Daten vom «ESTV SuisseTax» können zur neuen «MWST-­Abrechnung pro» transferiert werden.

Steuerrechner

Unter dem erwähnten «ePortal» steht auch  ein nationaler Steuerrechner zur Verfügung. Der Steuerrechner umfasst die Berechnung von Einkommens­ und Vermögenssteuern (inkl. auf Kapitalauszahlungen), Erbschafts-­ und Schenkungssteuern sowie Gewinn­  und Kapitalsteuern. Da der Steuerrechner  schweizweit angelegt ist, können sämtliche Steuerberechnungen über dieses Tool  gemacht werden.

Quelle: ExperInfo 1/2023