Allgemeine Entwicklungen
Wie in vielen anderen Bereichen macht die Digitalisierung auch vor den Steuern keinen Halt. Im Bereich der natürlichen Personen ist es bereits verbreitet, dass die Steuererklärungen über die jeweiligen digitalen Portale der kantonalen Steuerbehörden eingereicht werden können, in einigen Kantonen sogar ohne Unterschrift. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, trat per 1. Januar 2022 das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich in Kraft (einige Artikel treten am 1. Januar 2024 in Kraft). Es regelt das elektronische Ver fahren in allen Steuerbereichen. Dabei wurden mehrere Bundesgesetze insoweit an gepasst, als dass elektronische Verfahren in Zukunft vorgesehen werden müssen. Weiter kann der Bundesrat den Unternehmen eine elektronische Durchführung der jeweiligen Verfahren vorschreiben. Anstelle der Unterzeichnung soll eine elektronische Bestätigung möglich sein. Die jeweilige Behörde hat die Authentizität und Integrität der Daten sicherzustellen.
Mehrwertsteuerportal
Das bisherige Onlineportal «ESTV SuisseTax» wurde vom neuen «ePortal» abgelöst. Das neue Portal stellt neben vielen weiteren Services die elektronische Abrechnung der Mehrwertsteuer zur Verfügung. Neu gibt es bei der Onlineabrechnung der Mehrwertsteuer zwei Möglichkeiten. Mit «MWST-Abrechnung pro» (mit Account) stehen nach einmaliger Registrierung alle Möglichkeiten für die elektronische Abrechnung der Mehrwertsteuer zur Verfügung. Bei der «MWST-Abrechnung easy» (ohne Account) wird die Mehrwertsteuer über ein Gastlogin abgerechnet. Dazu benötigt es für jede Abrechnung eine Anmeldung mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung. Einige wichtige Funktionen, wie z.B. die nachträgliche Einreichung von Korrekturabrechnungen oder Jahresabstimmungen sowie das Beantragen von Fristverlängerungen, werden nur bei der Benutzung von «MWST-Abrechnung pro» bereitgestellt. Die Daten vom «ESTV SuisseTax» können zur neuen «MWST-Abrechnung pro» transferiert werden.
Steuerrechner
Unter dem erwähnten «ePortal» steht auch ein nationaler Steuerrechner zur Verfügung. Der Steuerrechner umfasst die Berechnung von Einkommens und Vermögenssteuern (inkl. auf Kapitalauszahlungen), Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Gewinn und Kapitalsteuern. Da der Steuerrechner schweizweit angelegt ist, können sämtliche Steuerberechnungen über dieses Tool gemacht werden.